Tierheime in Not

Tina.s Hundeblog

Eigentlich wollte ich diesen Beitrag mit einer Gegenüberstellung der Ausgaben der Tierheime mit ihrer Unterstützung durch die Gemeinden beginnen. Bei möglichst vielen Tierheimen zu diesen Zahlen zu recherchieren, dauert sehr lange und ich schätze die Zahl jetzt einfach mal anhand dessen, was ich gelesen habe: Die Gemeinden scheinen ungefähr ein Viertel der Gesamtbetriebskosten zu übernehmen. Jede Gemeinde macht das anders, weil es leider keine allgemein gültigen Vorschriften gibt. Wegen der mangel-haften Unterstützung steht inzwischen fast jedes zweite Tierheim vor dem finanziellen Aus.

 

Um zu verstehen, wie es dazu kommt, muss man wissen, für welche Leistungen das Tierheim Geld von der Gemeinde bekommt. Wichtig sind in diesem Zusammenhang drei Kategorien von Tieren: Abgabetiere, Fundtiere und herrenlose Tiere.

Bezahlt wird von der Gemeinde die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren (die Abgrenzung zum schein-bar herrenlosen (z.B. ausgesetzten) Tieren ist rechtlich wichtig: Für herrenlose Tiere wird nichts gezahlt), sichergestellten und beschlagnahmten Tieren.

Wenn ich also mit meinem Hund Max vor der Tierheimtür stehe, weil ich ihn wegen Allergie/Scheidung/ Trennung/Arbeitslosigkeit abgebe (er ist dann ein "Abgabetier" und die Gemeinde nicht zahlungspflichtig), muss das Tierheim sein Tor eigentlich gar nicht öffnen - dazu ist es nur verpflichtet, wenn Max ein Fundtier ist, beschlagnahmt oder sichergestellt wird. 

Oder  sie nehmen meinen Max auf, ich muss aber für die Aufnahme eine Gebühr bezahlen. Das machen nur wenige Tierheime, denn es führt in kurzer Zeit zu sehr viel mehr ausgesetzten Tieren. 

Ironischerweise wäre es also für die Institution Tierheim finanziell besser, wenn ich meinen Hund Max nicht erst chippen gelassen hätte oder den Chip wieder herausnehmen lassen würde. Wenn ich Max dann aus irgendeinem Grunde nicht mehr haben wollte, dann würde ich ihn nicht abgeben sondern (verbotenerweise) aussetzen. Wegen des fehlenden Chips könnte ich nicht mehr als Max' Eigentümer festgestellt werden. Wenn Max (hoffentlich) gefunden wird, wäre er ein Fundtier und das Tierheim kann der Gemeinde eine Rechnung für ihn stellen. 

Wenn ich aber meinen Hund verantwortungsvoll abgebe, bekommt das Tierheim nix dafür. Das Tierheim wird also bestraft, wenn ich mich moralisch und rechtlich "gut" verhalte.

Da verstehe jemand die Welt!

 

Bis zum nächsten Mal.

 

Tina.

 

 

Wer sich genauer über die juristische interessante Seite dieses Themas informieren möchte, lese im folgenden Artikel weiter. 

 

Ich bin hundeerfahren und hundebelesen, aber keine Hundefachfrau. Der Blog gibt meine eigene Meinung wieder und erhebt keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. Dieser Artikel gibt die Meinung der Autorin wieder und ist nicht unbedingt konform mit der Vereinsmeinung.  

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